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Anti-Teuerungsbonus und Heizkostenzuschuss

Beim Anti-Teuerungsbonus bzw. Heizkostenzuschuss handelt es sich um einen Zuschuss für einkommensschwache oder armutsgefährdete Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland.

Bitte beachten Sie, dass Anträge bis 31.12.2022 eingereicht werden können. Dies kann direkt in Ihrem Gemeindeamt geschehen, oder aber auch mit dem vom Land Burgenland eingerichteten Online-Formular.


Für eine erfolgreiche Online-Einreichung benötigen Sie eine gültige Handy-Signatur.

Sämtliche Beilagen wie Einkommensnachweise, Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe oder Vertretungsvollmachten, müssen bei der Beantragung elektronisch hochgeladen und daher vorab organisiert werden.


Wann kann der erhöhte Heizkostenzuschuss oder der Anti-Teuerungsbonus aus dem Sozial- und Klimafonds Burgenland beantragt werden?

Eine Antragstellung ist von 1. September bis 31. Dezember 2022 möglich.

Wie können Anträge eingebracht werden?

Sind Heizkostenzuschuss und Anti-Teuerungsbonus dasselbe? Wird beides gewährt?

Was sind die allgemeinen Bedingungen, um einen Heizkostenzuschuss oder einen Anti-Teuerungsbonus zu erhalten?

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?

Wie erfährt man, wie hoch der Anti-Teuerungsbonus ausfällt?

Wann werden die Gelder aus dem Sozial- und Klimafonds ausbezahlt?

Wo gibt es weitere Informationen?


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