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Schulstartgeld

Die Antragstellung für das Schuljahr 2024/25 ist ab dem 02. September 2024 wieder möglich!

Förderziele und Fördergegenstand


Ein Kind geht über eine Wiese und hält eine Schultüte in der Hand

Das Schulstartgeld ist eine Förderung des Landes für burgenländische Familien mit Kindern, die erstmals die erste Klasse Volksschule oder Vorschulstufe besuchen. Die Förderung soll Familien beim Eintritt eines Kindes in die Schullaufbahn finanziell unterstützen und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.



Förderempfänger*innen

Burgenländische Familien mit Kindern, die erstmals die erste Klasse Volksschule oder Vorschulstufe besuchen.


Fördervoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz der Fördernehmer*in und des Kindes im Burgenland

  • Besuch des schulpflichtigen Kindes der ersten Schulstufe (Volksschule) oder der Vorschulstufe


Förderhöhe und Förderart

Die Förderhöhe beträgt unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens einmalig 120 Euro für jedes schulpflichtige Kind.


Antragstellung

Die Antragstellung kann ab Schulbeginn bis spätestens Ende des Schuljahres erfolgen.

Möglichkeiten der Antragstellung: Online, E-Mail oder postalisch


Kontakt:

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen

Hauptreferat Sozial- und Klimafonds

7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Sachbearbeiter*innen: Lea Gallos, DW: 3099; Anna Baranyai, DW: 2934; Vanessa Meidl, DW: 2747


Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)

留言


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