Die Antragstellung für das Schuljahr 2024/25 ist ab dem 02. September 2024 wieder möglich!
Förderziele und Fördergegenstand
Das Schulstartgeld ist eine Förderung des Landes für burgenländische Familien mit Kindern, die erstmals die erste Klasse Volksschule oder Vorschulstufe besuchen. Die Förderung soll Familien beim Eintritt eines Kindes in die Schullaufbahn finanziell unterstützen und wird unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens gewährt.
Förderempfänger*innen
Burgenländische Familien mit Kindern, die erstmals die erste Klasse Volksschule oder Vorschulstufe besuchen.
Fördervoraussetzungen
Hauptwohnsitz der Fördernehmer*in und des Kindes im Burgenland
Besuch des schulpflichtigen Kindes der ersten Schulstufe (Volksschule) oder der Vorschulstufe
Förderhöhe und Förderart
Die Förderhöhe beträgt unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens einmalig 120 Euro für jedes schulpflichtige Kind.
Antragstellung
Die Antragstellung kann ab Schulbeginn bis spätestens Ende des Schuljahres erfolgen.
Möglichkeiten der Antragstellung: Online, E-Mail oder postalisch
Kontakt:
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen
Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1
Sachbearbeiter*innen: Lea Gallos, DW: 3099; Anna Baranyai, DW: 2934; Vanessa Meidl, DW: 2747
Info-Hotline: +43 57 600 1060 (MO bis DO von 8 - 16 Uhr und FR von 8 - 12 Uhr)
E-Mail: post.a9-skf(at)bgld.gv.at
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